EINE FORSCHUNGSSTUDIE ZUR ENTDECKUNG DER GEISTIGEN EIGENTUMSPOSITION VON P.E.R.G.® nach NGOs INNERHALB DER MEDIZIN
EINLEITUNG
Im Verlauf der Forschung, der Lehrtätigkeit sowie der wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Methode Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs – nachfolgend abgekürzt als „PSYCHE–SOMA P.E.R.G.® nach NGOs“ oder „P.E.R.G.® nach NGOs“ – in der Bundesrepublik Deutschland während der vergangenen dreizehn Jahre erhielten wir immer wieder eine „einzige“ Frage aus den Fachkreisen, von Kursteilnehmern, Patienten sowie von Menschen, die sich für den Bereich der PSYCHE–SOMA-Medizin interessieren.
Diese Frage lautet,
„ob es weltweit bereits einmal eine Person oder eine Organisation gegeben hat, die ein geistiges Eigentumsrecht an einer vollständigen medizinischen Methode wie P.E.R.G.® nach NGOs angemeldet hat, oder ob es sich hierbei um einen außergewöhnlichen Einzelfall in der Entwicklungsgeschichte der Medizin handelt.“
Gerade aus dieser scheinbar sehr einfachen Frage entstand eine bewusste Absicht. Anstatt eine Antwort aus dem eigenen Empfinden herauszugeben oder sich auf mündlich überlieferte Informationen zu stützen, warum sollte nicht unmittelbar eine unabhängige Forschungsstudie auf der Grundlage der Daten der zuständigen Behörden für geistiges Eigentum im In- und Ausland durchgeführt werden, um die Antwort selbst zu finden?
Diese Forschungsstudie wurde aus der logischen naturalien WIRK-Ordnung von „gespeicherten Kerndaten – stimulierenden Einflüssen – Zusammentreffen – richtigem Zeitpunkt“ heraus durchgeführt.
Der einzige Zweck dieser Forschungsstudie besteht darin, die rechtliche Position des geistigen Eigentums dieser Methode festzustellen, nachdem die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs im Bereich der Medizin über die offiziellen, öffentlichen und überprüfbaren Registrierungssysteme angemeldet worden ist.
Die Besonderheit dieser Forschungsstudie besteht darin, dass der gesamte Ablauf nach dem Grundsatz der Öffentlichkeit und Transparenz durchgeführt wurde. Der Leser braucht keiner einzigen Feststellung des Autors zu glauben, sondern kann sämtliche Daten anhand der in jedem Kapitel vorgestellten Behörden für geistiges Eigentum selbst überprüfen. Jede Adresse, jedes Recherchesystem und jedes Ergebnis stellen offizielle Informationsquellen dar, anhand derer jeder selbst vergleichen, selbst überprüfen und seine eigene Schlussfolgerung ziehen kann.
Gerade deshalb muss diese Forschungsstudie eine zentrale Frage stellen, um gemeinsam mit dem Leser den gesamten Weg dieser Untersuchung zu gehen.
„Hat es jemals einen Vietnamesen oder eine Person irgendeiner Staatsangehörigkeit auf der Welt gegeben, die
a) ein geistiges Eigentumsrecht für eine originäre Erfindung einer medizinischen Methode im Allgemeinen angemeldet hat, oder
b) ein geistiges Eigentumsrecht für ein wissenschaftlich vollständiges PSYCHE–SOMA-System der Diagnose – Bestimmung – Behandlung wie die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs angemeldet hat?“
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KAPITEL A – DEUTSCHLAND – DER AUSGANGSPUNKT DER REISE
A.1. Warum die Forschungsstudie in Deutschland beginnt.
A.2. Das System des Schutzes des geistigen Eigentums in Deutschland.
A.3. Deutsches Patent- und Markenamt
A.4. Weitere Behörden und Unterstützungssysteme in Deutschland.
A.5. Ergebnisse der Forschungsstudie in Deutschland
KAPITEL B – EUROPA
KAPITEL C – INTERNATIONAL
KAPITEL D – VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
KAPITEL E – VIETNAM
KAPITEL F. DAS ENDERGEBNIS DER FORSCHUNGSSTUDIE
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KAPITEL A. DEUTSCHLAND – DER AUSGANGSPUNKT DER REISE
A.1. Warum die Forschungsstudie in Deutschland beginnt
Wenn eine Frage beantwortet werden soll, die das geistige Eigentum betrifft, dann ist die erste Anlaufstelle nicht ein Zeitungsartikel, ein Internetforum oder ein soziales Netzwerk, sondern eine staatliche Behörde, die befugt ist, die Rechte des geistigen Eigentums des Landes zu verwalten und anzuerkennen, in dem der betreffende Gegenstand angemeldet und geschützt wurde.
Aus diesem Grund beginnt diese Forschungsstudie in der Bundesrepublik Deutschland.
Deutschland gehört nicht nur zu den weltweit führenden Ländern auf den Gebieten der Wissenschaft, der Technik und der Industrie, sondern ist zugleich eines der Länder, das bereits sehr früh ein vollständiges Rechtssystem zum Schutz des geistigen Eigentums aufgebaut hat.
Während seiner gesamten wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung hat Deutschland den Schutz schöpferischer Leistungen stets als eine der Grundlagen für die Entwicklung des Landes angesehen. Deshalb werden die Verfahren zur Entgegennahme, Prüfung, Anerkennung und Veröffentlichung von Rechten des geistigen Eigentums nach klaren, transparenten und nachprüfbaren gesetzlichen Vorschriften durchgeführt.
Für diese Forschungsstudie besitzt Deutschland darüber hinaus noch eine besondere Bedeutung. Es ist das Land, in dem die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs wissenschaftlich erforscht, akademisch vervollständigt und zum Schutz als geistiges Eigentum angemeldet wurde. Wenn daher die rechtliche Position von P.E.R.G.® nach NGOs festgestellt werden soll, ist der Beginn in Deutschland ein natürlicher Ablauf und zugleich die Vorgehensweise mit der höchsten rechtlichen Aussagekraft.
Auch diese Forschungsstudie wurde nach einem strengen Grundsatz durchgeführt. Sämtliche verwendeten Daten müssen von offiziellen Behörden der Bundesrepublik Deutschland oder von Behörden stammen, denen vom deutschen Staat die Zuständigkeit für die Verwaltung des geistigen Eigentums übertragen wurde. Der Leser braucht keine einzige Feststellung des Autors zu übernehmen, da sämtliche Informationen unmittelbar über die offiziellen Recherchesysteme selbst überprüft, verglichen und verifiziert werden können.
Gerade deshalb ist es erforderlich, vor der Ausweitung der Forschungsstudie auf Europa, den internationalen Bereich, die Vereinigten Staaten von Amerika oder Vietnam zunächst das System des Schutzes des geistigen Eigentums Deutschlands vollständig kennenzulernen. Dies ist nicht nur der Ausgangspunkt der Forschungsreise zur rechtlichen Stellung des geistigen Eigentums von P.E.R.G.® nach NGOs, sondern zugleich eine Gelegenheit für den Leser zu verstehen, wie ein hochentwickelter Staat den Schutz des geistigen Eigentums für schöpferische Leistungen in Wissenschaft, Technik und Medizin aufbaut, organisiert und gewährleistet.
A.2. Das System des Schutzes des geistigen Eigentums in Deutschland
Wenn verstanden werden soll, weshalb ein Recht des geistigen Eigentums gesetzlich anerkannt wird, muss zunächst das Rechtssystem verstanden werden, das diese Anerkennung ermöglicht. Bevor wir daher die Behörde kennenlernen, die in Deutschland unmittelbar für die Entgegennahme der Anmeldungen und die Gewährung der Rechte des geistigen Eigentums zuständig ist, benötigen wir zunächst einen Überblick über das gesamte System des Schutzes des geistigen Eigentums dieses Landes.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat, in dem sämtliche Rechte und Pflichten durch Gesetze geregelt werden. Das geistige Eigentum bildet hiervon keine Ausnahme. Jede wissenschaftliche, technische oder technologische Schöpfung, jedes Design, jede Marke oder jede andere geistige Leistung wird nur dann gesetzlich geschützt, wenn sie die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und von der zuständigen staatlichen Behörde nach den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsätzen geprüft, beurteilt und anerkannt worden ist.
Das System des Schutzes des geistigen Eigentums in Deutschland wurde nicht geschaffen, um einzelnen Personen oder Organisationen besondere Vorrechte einzuräumen, sondern um rechtmäßig entstandene schöpferische Leistungen zu schützen sowie Forschung, Erfindungen und Innovationen zu fördern. Gleichzeitig schafft dieses System ein transparentes Wettbewerbsumfeld, in dem alle Beteiligten die gleichen Möglichkeiten besitzen, eine Anmeldung einzureichen und nach denselben rechtlichen Maßstäben geprüft zu werden.
In der Praxis umfasst dieses System unterschiedliche Schutzbereiche, abhängig von der Art des jeweiligen Schutzgegenstandes. Dabei kann es sich um Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs oder weitere gesetzlich geregelte Schutzrechte handeln. Jede Schutzrechtsart besitzt eigene Voraussetzungen für den Schutz, einen eigenen Schutzumfang, eine eigene Schutzdauer sowie ein eigenes Prüfungsverfahren. Alle diese Schutzrechte werden jedoch innerhalb desselben einheitlichen Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland verwaltet.
Ein besonders hervorzuhebendes Merkmal des Systems des Schutzes des geistigen Eigentums in Deutschland ist seine Öffentlichkeit sowie die Möglichkeit der eigenständigen Überprüfung. Nach der Entgegennahme und Bearbeitung gemäß den gesetzlichen Vorschriften werden zahlreiche Informationen über Anmeldungen in den offiziellen Recherchesystemen veröffentlicht, sodass jede Person, jede Organisation, jeder Wissenschaftler oder jede zuständige Behörde diese Informationen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen recherchieren, vergleichen und überprüfen kann. Gerade dieses Prinzip der Öffentlichkeit trägt wesentlich zur Transparenz und zur Glaubwürdigkeit des gesamten Systems bei.
Darüber hinaus ist Deutschland Mitglied zahlreicher bedeutender internationaler Verträge und Organisationen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Deshalb arbeitet das deutsche Schutzsystem nicht isoliert, sondern steht stets in Verbindung mit den Schutzsystemen Europas und der internationalen Gemeinschaft. Dadurch erhalten Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums verschiedene Möglichkeiten, den Schutz über das Staatsgebiet Deutschlands hinaus auszudehnen.
Für diese Forschungsstudie dient die Darstellung des deutschen Systems des Schutzes des geistigen Eigentums nicht nur dazu, den rechtlichen Mechanismus eines hochentwickelten Staates vorzustellen, sondern auch dazu, dem Leser die rechtliche Grundlage für die Begründung der Rechte des geistigen Eigentums von P.E.R.G.® nach NGOs verständlich zu machen. Wenn der Leser die Funktionsweise dieses Systems verstanden hat, wird es ihm leichtfallen, den weiteren Ausführungen zu folgen, die Aufgaben der einzelnen zuständigen Behörden nachzuvollziehen und vor allem sämtliche in dieser Forschungsstudie dargestellten Informationen selbst zu recherchieren, miteinander zu vergleichen und eigenständig zu überprüfen.
A.3. Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Nachdem wir einen allgemeinen Überblick über das System des Schutzes des geistigen Eigentums der Bundesrepublik Deutschland gewonnen haben, besteht der nächste Schritt darin, die staatliche Behörde kennenzulernen, die diese Aufgabe unmittelbar wahrnimmt. Dabei handelt es sich um das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Es ist die Bundesbehörde mit der höchsten Zuständigkeit Deutschlands im Bereich des Schutzes gewerblicher Schutzrechte und zugleich die Behörde, welche die Entgegennahme, die Prüfung, die Anerkennung, die Verwaltung sowie die Veröffentlichung von Rechten des geistigen Eigentums nach den Bestimmungen des deutschen Rechts durchführt.
Die Geschichte des DPMA ist eng mit der Entwicklungsgeschichte des modernen Deutschlands verbunden. Nachdem die deutschen Staaten vereinigt worden waren, verabschiedete der Deutsche Reichstag im Jahr 1877 das Patentgesetz und beschloss die Errichtung der ersten spezialisierten Behörde zum Schutz des geistigen Eigentums. Am 1. Juli 1877 nahm das Kaiserliche Patentamt in Berlin offiziell seine Tätigkeit auf. Bereits einen Tag später, am 2. Juli 1877, wurde das erste Patent Deutschlands erteilt. Dieses Ereignis gilt als Beginn des modernen Systems zum Schutz des geistigen Eigentums in Deutschland.
Im Jahr 1919 wurde die Behörde infolge der politischen Veränderungen in Deutschland in Reichspatentamt umbenannt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ihre Tätigkeit vorübergehend eingestellt. Im Jahr 1949, mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, wurde die Behörde in München unter der Bezeichnung Deutsches Patentamt neu errichtet.
Am 1. November 1998 erhielt sie zur vollständigen Berücksichtigung ihres inzwischen erheblich erweiterten Aufgabenbereiches offiziell die Bezeichnung Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), die bis heute verwendet wird. Nach nahezu eineinhalb Jahrhunderten ihrer Entwicklung gilt das DPMA heute als die größte nationale Behörde für geistiges Eigentum in Europa und als eine der weltweit einflussreichsten nationalen Behörden im Bereich des Schutzes gewerblicher Schutzrechte.
Hinsichtlich seiner Aufgaben ist das DPMA weder eine wissenschaftliche Forschungseinrichtung noch eine Institution zur Verleihung akademischer Grade oder akademischer Titel. Seine Aufgabe besteht in der Durchführung der gesetzlichen Vorschriften auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Die Behörde nimmt Anmeldungen entgegen, führt die Prüfung nach den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren durch, entscheidet über die Erteilung oder Zurückweisung von Schutzrechten, verwaltet die Wirksamkeit bereits begründeter Rechte und veröffentlicht die gesetzlich vorgesehenen Informationen, sodass sie allen Personen und Organisationen zugänglich sind. Gleichzeitig ist das DPMA das offizielle Informations- und Datenzentrum Deutschlands für gewerbliche Schutzrechte und stellt Forschern, Unternehmen, Rechtsanwälten, Hochschulen und der Öffentlichkeit entsprechende Informationen zur Verfügung.
Die rechtliche Zuständigkeit des DPMA beruht auf den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland über gewerbliche Schutzrechte. Im Rahmen seiner Zuständigkeit ist das DPMA befugt, über die Erteilung von Patenten, die Eintragung von Marken, die Eintragung von Designs, die Eintragung von Gebrauchsmustern sowie weiterer gesetzlich geregelter gewerblicher Schutzrechte zu entscheiden. Sämtliche Entscheidungen der Behörde erfolgen auf gesetzlicher Grundlage, werden aktenmäßig dokumentiert und können nach den jeweils vorgesehenen rechtlichen Verfahren überprüft werden.
Die vom DPMA geschützten Schutzgegenstände sind sehr vielfältig. Hierzu gehören Patente (Patent), Gebrauchsmuster (Gebrauchsmuster), Marken (Marke), Designs (Design), geografische Herkunftsangaben für bestimmte Produktgruppen sowie weitere gesetzlich geregelte gewerbliche Schutzrechte. Für jede Schutzrechtsart bestehen eigene Schutzvoraussetzungen, ein eigener Schutzumfang sowie eine eigene Schutzdauer. Gleichzeitig werden sie nach jeweils unterschiedlichen fachlichen Verfahren bearbeitet.
Für P.E.R.G.® nach NGOs war die Entscheidung, die Anmeldung in Deutschland vorzunehmen, kein Zufall. Deutschland ist das Land, in dem diese Methode erforscht, wissenschaftlich vervollständigt und weiterentwickelt wurde. Zugleich verfügt Deutschland über ein transparentes Rechtssystem, klar geregelte Prüfungsverfahren sowie öffentlich zugängliche Registerdaten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Deshalb besitzt die Begründung des geistigen Eigentums in Deutschland nicht nur Bedeutung für den Schutz innerhalb des Staatsgebietes, sondern schafft zugleich eine eindeutige rechtliche Grundlage für die weitere Forschungsstudie im europäischen und internationalen Bereich.
Ein besonders bemerkenswertes Merkmal des DPMA besteht darin, dass jedermann die veröffentlichten Informationen selbst überprüfen kann. Die Behörde unterhält hierzu die offiziellen Recherchesysteme DPMAregister und DEPATISnet. Über diese Systeme können Benutzer Anmeldungen, den rechtlichen Status eines Schutzrechts, den Anmeldetag, den Eintragungstag, den Rechtsinhaber, die Waren- oder Dienstleistungsklassen sowie zahlreiche weitere rechtliche Daten entsprechend der jeweiligen Schutzrechtsart recherchieren. Gerade diese Möglichkeit der öffentlichen Zugänglichkeit und der eigenständigen Überprüfung verleiht dieser Forschungsstudie ihren besonderen Wert, da sich der Leser nicht auf die Aussagen irgendeiner Person verlassen muss, sondern sämtliche Angaben unmittelbar im offiziellen System der Bundesrepublik Deutschland selbst nachprüfen kann.
Der Hauptsitz des Deutschen Patent- und Markenamts befindet sich unter folgender Anschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München
Bundesrepublik Deutschland
Neben dem Hauptsitz in München verfügt das DPMA über weitere Dienststellen in Berlin und Jena, die entsprechend der Aufgabenverteilung der Behörde fachliche Aufgaben wahrnehmen.
Offizielle Website der Behörde: https://www.dpma.de/
Dies ist die einzige offizielle Informationsquelle, die von der Bundesrepublik Deutschland über Organisation, Aufgaben, Anmeldeverfahren, Recherchesysteme sowie sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum veröffentlicht wird. Sämtliche Informationen über das DPMA, die in dieser Forschungsstudie verwendet werden, können vom Leser unmittelbar über die offizielle Website der Behörde selbst überprüft werden.
A.4. Weitere Behörden und Unterstützungssysteme in Deutschland.
Nachdem der Leser das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) kennengelernt hat, kann sich ganz selbstverständlich eine Frage stellen. Wenn das DPMA die staatliche Behörde mit der höchsten Zuständigkeit für die Entgegennahme und Anerkennung von Rechten des geistigen Eigentums ist, welche weiteren Einrichtungen werden dann noch benötigt? Die Antwort lautet: Ja, es gibt weitere Einrichtungen,
Das DPMA ist die rechtlich zuständige Behörde für den Schutz gewerblicher Schutzrechte. Im Verlauf der Entstehung, der Anmeldung, der Nutzung und des Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums kann der Anmelder jedoch zusätzlich auf zahlreiche weitere Behörden, Organisationen und Unterstützungssysteme angewiesen sein. Jede dieser Einrichtungen erfüllt eine eigene Aufgabe. Gemeinsam bilden sie ein vollständiges System, das Bürgern, Unternehmen, Wissenschaftlern und Erfindern den Zugang zum Bereich des geistigen Eigentums erleichtert.
1. Einer der wichtigsten Partner des DPMA sind die Patentinformationszentren (PIZ). Dabei handelt es sich um ein Netzwerk von Informationszentren, das vom DPMA als offizieller Kooperationspartner anerkannt ist und sich über zahlreiche Bundesländer Deutschlands erstreckt. Aufgabe dieser Zentren ist es, erste Informationen über gewerbliche Schutzrechte bereitzustellen, bei der Recherche von Daten zu unterstützen, über Anmeldeverfahren zu informieren, Schulungen und Fachveranstaltungen durchzuführen sowie Personen mit innovativen Ideen mit Fachleuten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zusammenzubringen. Für Personen, die erstmals mit diesem Bereich in Berührung kommen, oder für kleine Unternehmen ohne entsprechende Erfahrung sind diese Zentren in der Regel die erste Anlaufstelle, bevor weitere Schritte unternommen werden.
2. Ein weiteres wichtiges Unterstützungssystem ist die Patentanwaltskammer. Sie ist die nach deutschem Recht anerkannte Berufsorganisation der Patentanwälte. Die ihr angehörenden Patentanwälte verfügen über besondere Fachkenntnisse auf den Gebieten des Patentrechts, des Markenrechts, des Designrechts sowie weiterer gewerblicher Schutzrechte. Wenn eine Anmeldung rechtlich oder technisch besonders komplex ist, eine Schutzstrategie entwickelt werden muss, Streitigkeiten zu bearbeiten sind oder eine Ausweitung des Schutzes auf andere Staaten beabsichtigt wird, ist die Beratung durch einen Patentanwalt ein sehr wichtiger Schritt. Darüber hinaus organisiert das DPMA gemeinsam mit der Patentanwaltskammer kostenlose Erstberatungen für Erfinder in München und Berlin.
3. Darüber hinaus gibt es die Industrie- und Handelskammern (IHK) in den einzelnen Regionen Deutschlands. Obwohl sie nicht befugt sind, Rechte des geistigen Eigentums zu erteilen, bieten zahlreiche Industrie- und Handelskammern Erstberatungen an, vermitteln geeignete Fachleute, veranstalten Schulungen zum Thema Innovation und unterstützen Unternehmen beim Aufbau einer Strategie für das Management ihres geistigen Eigentums. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen stellen sie eine sehr hilfreiche Anlaufstelle dar, bevor mit dem DPMA oder spezialisierten Rechtsanwälten zusammengearbeitet wird.
4. Für den Fall, dass gegen Entscheidungen des DPMA Beschwerde eingelegt wird oder Meinungsverschiedenheiten entstehen, sieht das deutsche Rechtssystem darüber hinaus das Bundespatentgericht vor. Es handelt sich um ein spezialisiertes Gericht, das Verfahren auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte nach den gesetzlichen Vorschriften entscheidet. Dies zeigt, dass Rechte des geistigen Eigentums in Deutschland nicht nur durch Verwaltungsverfahren begründet werden, sondern zusätzlich durch einen unabhängigen gerichtlichen Rechtsschutz abgesichert sind.
Für Leser, die sich weiter informieren möchten, sind die offiziellen Kontaktstellen leicht zugänglich.
. Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Zweibrückenstraße 12
80331 München
Offizielle Website: https://www.dpma.de/
. Patentinformationszentren (PIZ)
Netzwerk von Informationszentren in zahlreichen Bundesländern Deutschlands.
Die Liste der Standorte und Anschriften wird auf der Website des DPMA veröffentlicht.
Website: https://www.dpma.de/
. Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 München
Website: https://www.patentanwaltskammer.de/
. Industrie- und Handelskammern (IHK)
Vertreten in nahezu allen Städten und Bundesländern Deutschlands.
Die Übersicht wird über das Informationsportal der Industrie- und Handelskammern veröffentlicht.
Website: https://www.ihk.de
Die Betrachtung dieser Behörden und Unterstützungssysteme zeigt, dass Deutschland nicht nur eine zuständige Behörde zur Anerkennung von Rechten des geistigen Eigentums geschaffen hat, sondern darüber hinaus ein umfassendes Unterstützungssystem aufgebaut hat, das von der Beratung, der Recherche und der Ausbildung über die rechtliche Unterstützung bis hin zur Streitbeilegung reicht. Gerade dieses Zusammenwirken schafft ein transparentes, stabiles und vertrauenswürdiges Umfeld für alle Personen und Organisationen, die ihre Rechte des geistigen Eigentums begründen, verwalten und schützen möchten.
A.5. Ergebnisse der Forschungsstudie in Deutschland.
Nach der Untersuchung des Rechtssystems zum Schutz des geistigen Eigentums der Bundesrepublik Deutschland, der Organisationsstruktur, der Aufgaben und der rechtlichen Zuständigkeiten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) sowie nach der unmittelbaren Recherche in den offiziellen Datenbanken dieser Behörde konnte die Forschungsstudie ein erstes Ergebnis feststellen, das für die zentrale Fragestellung dieser Arbeit von Bedeutung ist.
Zum Zeitpunkt der Durchführung dieser Forschungsstudie zeigen die offiziellen Daten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) Folgendes:
„Zum Zeitpunkt der Durchführung dieser Forschungsstudiekonnte NICHT FESTGESTELLT WERDEN, dass ein Vietnamese oder eine Person irgendeiner anderen Staatsangehörigkeit weltweit
a) ein Recht des geistigen Eigentums beim DPMA für eine originäre Erfindung einer medizinischen Methode im Allgemeinen angemeldet hat oder
b) für ein wissenschaftlich vollständiges PSYCHE–SOMA-System der Diagnose – Bestimmung – Behandlung wie die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs.“
AUSSCHLIESSLICH die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs, die von uns, NGÔ Ngọc Diệp, erfunden und entwickelt wurde, wurde für diese medizinische Methode zum Schutz des geistigen Eigentums angemeldet und am 11.06.2012 durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Registrierungsnummer 30 2012 025 325 geschützt.
Auf Grundlage dieses Ergebnisses der Forschungsstudie in Deutschland endet die zentrale Fragestellung dieser Arbeit nicht, sondern wird auf Europa, den internationalen Bereich, die Vereinigten Staaten von Amerika sowie Vietnam ausgeweitet, um zu untersuchen, ob sich in den Systemen zum Schutz des geistigen Eigentums dieser Behörden jemals eine Anmeldung finden lässt, die dem Inhalt der zentralen Fragestellung dieser Forschungsstudie entspricht.



KAPITEL B – EUROPA
B.1. Warum die Forschungsstudie in Europa fortgesetzt wird
Nach Abschluss der Forschungsstudie in der Bundesrepublik Deutschland wurde die zentrale Fragestellung dieser Arbeit in einem größeren Rahmen weitergeführt. Wenn das geistige Eigentum eines Schutzgegenstandes nicht nur innerhalb eines einzelnen Staates begründet werden kann, sondern auch auf der Ebene der Europäischen Union angemeldet werden kann, dann ist die Fortsetzung der Forschungsstudie in Europa ein natürlicher und notwendiger Schritt.
Das Ziel der Forschungsstudie bleibt unverändert. Die zentrale Fragestellung lautet weiterhin:
„Hat es jemals einen Vietnamesen oder eine Person irgendeiner Staatsangehörigkeit auf der Welt gegeben, die
a) ein Recht des geistigen Eigentums für eine originäre Erfindung einer medizinischen Methode im Allgemeinen angemeldet hat oder
b) ein Recht des geistigen Eigentums für ein wissenschaftlich vollständiges PSYCHE–SOMA-System der Diagnose – Bestimmung – Behandlung wie die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs angemeldet hat?“
Um diese Fragestellung im Bereich der Europäischen Union zu beantworten, wird die Forschungsstudie beim European Union Intellectual Property Office (EUIPO) fortgesetzt. Dabei handelt es sich um die offizielle Behörde der Europäischen Union, die für die Entgegennahme, Prüfung, Eintragung und Verwaltung der Unionsmarke (European Union Trade Mark) sowie des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (Registered Community Design) zuständig ist, deren Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Uniongilt.
B.2. European Union Intellectual Property Office (EUIPO)
Das European Union Intellectual Property Office (EUIPO) wurde im Jahr 1994 mit Sitz in Alicante im Königreich Spanien gegründet. Ursprünglich trug die Behörde die Bezeichnung Office for Harmonization in the Internal Market (OHIM). Im Jahr 2016 wurde sie offiziell in European Union Intellectual Property Office (EUIPO) umbenannt. Diese Bezeichnung wird bis heute verwendet.
Die Aufgabe des EUIPO besteht darin, Rechte des geistigen Eigentums, die in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, nach den geltenden Rechtsvorschriften entgegenzunehmen, zu prüfen, einzutragen und zu verwalten. Gleichzeitig arbeitet die Behörde mit den Ämtern für geistiges Eigentum der Mitgliedstaaten zusammen, um innerhalb der Europäischen Union ein einheitliches Verwaltungssystem aufzubauen.
Gerade im Verlauf dieser Forschungsstudie zeigt sich jedoch, dass das EUIPO keine Zuständigkeit für die Entgegennahme, Prüfung oder Erteilung von Patenten für Erfindungen besitzt, auch nicht für Erfindungen auf dem Gebiet der Medizin oder der Heilkunde. Dies besitzt für die zentrale Fragestellung dieser Forschungsstudie eine wesentliche Bedeutung. Wenn der Gegenstand der Untersuchung eine originäre Erfindung einer medizinischen Methode oder eines wissenschaftlich vollständigen PSYCHE–SOMA-Systems der Diagnose – Bestimmung – Behandlung wie P.E.R.G.® nach NGOs ist, kann die Forschungsstudie daher nicht beim EUIPO enden, sondern muss bei der für europäische Patente zuständigen Behörde, dem European Patent Office (EPO), fortgesetzt werden.
Wie bereits in Deutschland können sämtliche vom EUIPO veröffentlichten Daten vom Benutzer unmittelbar über die offiziellen Informationssysteme der Behörde recherchiert werden. Dadurch wird gewährleistet, dass jede Person, jede Organisation oder jeder Wissenschaftler die Informationen über Rechte des geistigen Eigentums selbst überprüfen kann, ohne auf Informationsquellen Dritter angewiesen zu sein.
Der Sitz des European Union Intellectual Property Office befindet sich unter folgender Anschrift:
European Union Intellectual Property Office
Avenida de Europa 4
03008 Alicante
Spanien
Offizielle Website: https://www.euipo.europa.eu/
B.3. Ergebnisse der Forschungsstudie in der Europäischen Union
Nach der Durchführung der Forschungsstudie anhand der offiziellen Daten des European Union Intellectual Property Office (EUIPO) wurde zum Zeitpunkt dieser Untersuchung festgestellt, dass das EUIPO keine Zuständigkeit für die Entgegennahme, Prüfung oder Erteilung von Patenten für Erfindungen besitzt, auch nicht für Erfindungen auf dem Gebiet der Medizin oder der Heilkunde. Deshalb stellen wir für den europäischen Raum fest:
„ES GIBT KEINEN Vietnamesen und KEINE Person irgendeiner anderen Staatsangehörigkeit auf der Welt, die
a) beim EUIPO ein Recht des geistigen Eigentums für eine originäre Erfindung einer medizinischen Methode im Allgemeinen angemeldet hat oder
b) ein Recht des geistigen Eigentums für ein wissenschaftlich vollständiges PSYCHE–SOMA-System der Diagnose – Bestimmung – Behandlung wie die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs angemeldet hat.“
Somit gilt innerhalb der Europäischen Union:
„AUSSCHLIESSLICH die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs, die von uns, NGÔ Ngọc Diệp, erfunden und entwickelt wurde, wurde für diese medizinische Methode zum Schutz des geistigen Eigentums angemeldet und am 11.06.2012 durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Registrierungsnummer 30 2012 025 325 geschützt.“
KAPITEL C – INTERNATIONAL
C.1. Warum die Forschungsstudie auf internationaler Ebene fortgesetzt wird
Nach Abschluss der Forschungsstudie in Deutschland und in der Europäischen Union wird der Untersuchungsrahmen auf die internationale Ebene ausgeweitet. Während die Forschungsstudie in Deutschland innerhalb des Rechtssystems eines einzelnen Staates durchgeführt wurde und sich in der Europäischen Union auf die Einrichtungen des geistigen Eigentums eines Staatenverbundes bezog, ist es auf internationaler Ebene erforderlich, das System zu untersuchen, das die Zusammenarbeit beim Schutz des geistigen Eigentums zwischen den Staaten der Welt koordiniert.
Die zentrale Fragestellung dieser Arbeit bleibt unverändert:
„Hat es jemals einen Vietnamesen oder eine Person irgendeiner Staatsangehörigkeit auf der Welt gegeben, die
a) ein Recht des geistigen Eigentums für eine originäre Erfindung einer medizinischen Methode im Allgemeinen angemeldet hat oder
b) ein Recht des geistigen Eigentums für ein wissenschaftlich vollständiges PSYCHE–SOMA-System der Diagnose – Bestimmung – Behandlung wie die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs angemeldet hat?“
Um diese Fragestellung auf internationaler Ebene weiter zu untersuchen, wurde als zuständige Organisation die World Intellectual Property Organization (WIPO) ausgewählt.
C.2. World Intellectual Property Organization (WIPO)
Die World Intellectual Property Organization (WIPO) wurde im Jahr 1967 durch das WIPO-Übereinkommen gegründet und ist seit dem Jahr 1974 eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Ihr Hauptsitz befindet sich in Genf in der Schweiz.
Die Aufgabe der WIPO besteht darin, den Schutz des geistigen Eigentums auf internationaler Ebene zu fördern, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auszubauen sowie verschiedene internationale Registrierungssysteme auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zu verwalten.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit verwaltet die WIPO unter anderem folgende internationale Systeme:
. das PCT-System (Patent Cooperation Treaty) für internationale Patentanmeldungen,
. das Madrider System für die internationale Registrierung von Marken,
. das Haager System für die internationale Registrierung von Designs,
. das Lissabonner System zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben.
Diese Systeme ermöglichen es den Anmeldern, internationale Verfahren über eine gemeinsame Anlaufstelle einfacher durchzuführen.
Die WIPO ist jedoch keine Behörde, die anstelle der einzelnen Staaten Rechte des geistigen Eigentums mit unmittelbarer rechtlicher Wirkung erteilt. Sie erteilt weder internationale Patente noch Schutzrechte mit automatischer weltweiter Geltung und ersetzt auch nicht die Zuständigkeit der nationalen Ämter für geistiges Eigentum. Die endgültige Entscheidung über die Gewährung oder Zurückweisung eines Schutzrechts bleibt weiterhin den zuständigen Behörden der einzelnen Staaten oder Regionen nach deren jeweiligem Recht vorbehalten.
Gerade diese Besonderheit besitzt für diese Forschungsstudie eine wesentliche Bedeutung. Die Untersuchung bei der WIPO dient dazu, den Stand der Anmeldungen und Veröffentlichungen innerhalb der von der WIPO verwalteten internationalen Systeme festzustellen. Sie ersetzt jedoch nicht die Untersuchung bei den zuständigen nationalen Behörden für geistiges Eigentum, wie beispielsweise dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem United States Patent and Trademark Office (USPTO) oder dem Amt für geistiges Eigentum Vietnams.
Sämtliche von der WIPO veröffentlichten Daten werden über die offiziellen Recherchesysteme der Organisation öffentlich zugänglich gemacht. Jede Person, jede Organisation oder jeder Wissenschaftler kann die Informationen über internationale Rechte des geistigen Eigentums unmittelbar selbst recherchieren und überprüfen.
Hauptsitz
World Intellectual Property Organization
34, Chemin des Colombettes
1211 Geneva 20
Schweiz
Offizielle Website: https://www.wipo.int/
C.3. Forschungsstudie bei der WIPO
Ausgehend von der zentralen Fragestellung dieser Arbeit wurde die Forschungsstudie bei der WIPO durchgeführt, um diejenigen Schutzrechte des geistigen Eigentums festzustellen, die über die von der WIPO verwalteten internationalen Systeme veröffentlicht oder angemeldet wurden und einen Bezug zu den Bereichen Medizin, Heilkunde sowie Diagnose–Bestimmung–Behandlungssysteme aufweisen.
Da die WIPO keine Behörde ist, die Rechte des geistigen Eigentums mit unmittelbarer rechtlicher Wirkung für einzelne Staaten erteilt, dient die Forschungsstudie bei der WIPO als Untersuchung auf internationaler Ebene, bevor die Ergebnisse anschließend mit den zuständigen nationalen Behörden für geistiges Eigentum verglichen werden.
Nach Abschluss der Forschungsstudie anhand der offiziellen Datenbanken der World Intellectual Property Organization (WIPO) können wir zum Zeitpunkt dieser Untersuchung auf internationaler Ebene im Rahmen der WIPO feststellen:
„AUSSCHLIESSLICH die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs, die von uns, NGÔ Ngọc Diệp, erfunden und entwickelt wurde, wurde für diese medizinische Methode zum Schutz des geistigen Eigentums angemeldet und am 11.06.2012 durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Registrierungsnummer 30 2012 025 325 geschützt.“
KAPITEL D – VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
D.1. United States Patent and Trademark Office (USPTO).
Nach der Forschungsstudie in Deutschland, in der Europäischen Union sowie auf internationaler Ebene wird die Untersuchung in den Vereinigten Staaten von Amerika beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) fortgesetzt. Das USPTO ist eine dem Handelsministerium der Vereinigten Staaten unterstellte Bundesbehörde. Es wurde im Jahr 1802 gegründet und ist die einzige Behörde der Regierung der Vereinigten Staaten, die nach dem Recht der Vereinigten Staaten für die Entgegennahme, Prüfung und Erteilung von Rechten des geistigen Eigentums für Patente und Marken zuständig ist.
Zu den Aufgaben des USPTO gehören die Entgegennahme von Anmeldungen, die Durchführung der Prüfung, die Entscheidung über die Erteilung oder Zurückweisung von Patenten sowie Markenregistrierungen und zugleich die Veröffentlichung, Archivierung und Verwaltung der Datenbanken des geistigen Eigentums für wissenschaftliche, akademische und rechtliche Zwecke.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit ist das USPTO befugt, Patente für Schutzgegenstände zu prüfen und zu erteilen, sofern diese die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Recht der Vereinigten Staaten erfüllen. Zu den regelmäßig geprüften Schutzgegenständen gehören Verfahren (Process), Maschinen (Machine), Erzeugnisse (Manufacture) sowie Stoffe oder Stoffzusammensetzungen (Composition of Matter), sofern die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und Patentfähigkeit erfüllt sind.
Im Bereich der Marken ist das USPTO für die Entgegennahme, Prüfung und Eintragung von Rechten an Bezeichnungen, Symbolen, Bildern, Kennzeichen oder anderen Unterscheidungsmerkmalen zuständig, die der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen auf dem Markt der Vereinigten Staaten dienen.
Im Rahmen der Patentprüfung wendet das USPTO die gesetzlichen Bestimmungen über die Patentfähigkeit (Patent Eligibility) an. Nicht jede Idee, jede Entdeckung oder jede Methode ist ohne Weiteres patentfähig. Die Prüfung erfolgt stets nach den Vorschriften des Rechts der Vereinigten Staaten und auf Grundlage der konkreten Unterlagen der jeweiligen Anmeldung.
Das USPTO errichtet und unterhält zugleich ein öffentliches Datenbanksystem für geistiges Eigentum. Jede Person, jede Organisation oder jeder Wissenschaftler kann Patente, Marken und sämtliche veröffentlichten Informationen unmittelbar im offiziellen Datenbanksystem der Behörde recherchieren und selbst überprüfen. Dies bildet zugleich die Grundlage für unabhängige Forschungsstudien über geistiges Eigentum innerhalb der Vereinigten Staaten.
Hauptsitz des United States Patent and Trademark Office
United States Patent and Trademark Office
600 Dulany Street
Alexandria, Virginia 22314
Vereinigte Staaten von Amerika
Offizielle Website: https://www.uspto.gov/
D.2. Forschungsstudie beim USPTO
Ausgehend von der zentralen Fragestellung dieser Arbeit wurde die Forschungsstudie beim USPTO durchgeführt, um festzustellen, ob im System des geistigen Eigentums der Vereinigten Staaten jemals eine Person im Zusammenhang mit einer originären Erfindung einer medizinischen Methode im Allgemeinen oder mit einem wissenschaftlich vollständigen PSYCHE–SOMA-System der Diagnose – Bestimmung – Behandlung angemeldet worden ist, das dem Untersuchungsgegenstand von P.E.R.G.® nach NGOs entspricht.
Die Forschungsstudie wurde unmittelbar anhand der offiziellen Datenbanken des USPTO durchgeführt. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag auf Patenten, Marken und weiteren Schutzrechten des geistigen Eigentums, die sich auf Medizin, Heilkunde, Diagnoseverfahren, Behandlungsmethoden oder wissenschaftliche Systeme beziehen, soweit diese im Veröffentlichungsbereich des USPTO erfasst sind.
D.3. Ergebnisse der Forschungsstudie in den Vereinigten Staaten von Amerika
Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Arbeit zeigt die vertiefte Untersuchung der Datenbanken des USPTO, dass das USPTO auf den Gebieten der Medizin und der Heilkunde zwar Anmeldungen entgegennimmt sowie Daten des geistigen Eigentums veröffentlicht, archiviert und für wissenschaftliche, akademische und rechtliche Zwecke verwaltet, jedoch für diesen Bereich keine Patente erteilt.
Dies zeigt, dass
KEINE DATEN VORLIEGEN, aus denen hervorgeht, dass das USPTO einem Vietnamesen oder einer Person irgendeiner anderen Staatsangehörigkeit auf der Welt ein Patent erteilt hat,
a) für eine originäre Erfindung einer medizinischen Methode im Allgemeinen oder
b) für ein wissenschaftlich vollständiges PSYCHE–SOMA-System der Diagnose – Bestimmung – Behandlung wie die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs.
Deshalb stellen wir für die Vereinigten Staaten von Amerika fest:
„AUSSCHLIESSLICH die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs, die von uns, NGÔ Ngọc Diệp, erfunden und entwickelt wurde, wurde für diese medizinische Methode zum Schutz des geistigen Eigentums angemeldet und am 11.06.2012 durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Registrierungsnummer: 30 2012 025 325 geschützt.“
KAPITEL E. VIETNAM
E.1. Amt für geistiges Eigentum Vietnams
Die Forschungsstudie wird in Vietnam beim Amt für geistiges Eigentum Vietnams fortgesetzt. Dabei handelt es sich um die staatliche Behörde, die dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie untersteht und nach dem vietnamesischen Recht die staatlichen Aufgaben im Bereich der gewerblichen Schutzrechte wahrnimmt.
Das Amt für geistiges Eigentum Vietnams wurde errichtet, um nach den Bestimmungen des vietnamesischen Gesetzes über geistiges Eigentum Anmeldungen entgegenzunehmen, zu prüfen und Schutzrechte für gewerbliche Schutzrechte zu erteilen. Hierzu gehören Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken, geografische Angaben, Topografien integrierter Halbleiterschaltungen sowie weitere gesetzlich geregelte Schutzgegenstände.
Das vietnamesische Recht bestimmt jedoch ausdrücklich, dass bestimmte Gegenstände nicht patentfähig sind. Hierzu gehören nach den gesetzlichen Bestimmungen Verfahren zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten bei Menschen oder Tieren.
Das Amt für geistiges Eigentum Vietnams errichtet und verwaltet zugleich die nationale Datenbank der gewerblichen Schutzrechte. Sämtliche veröffentlichten Informationen können unmittelbar über die offiziellen Datenbanksysteme der Behörde recherchiert werden.
Hauptsitz des Amts für geistiges Eigentum Vietnams
386 Nguyễn Trãi
Bezirk Thanh Xuân
Hà Nội
Vietnam
Offizielle Website: https://ipvietnam.gov.vn/
E.2. Forschungsstudie beim Amt für geistiges Eigentum Vietnams
Die Forschungsstudie wurde unmittelbar anhand der offiziellen Datenbanken des Amts für geistiges Eigentum Vietnams durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass das vietnamesische Recht ausdrücklich bestimmt, dass bestimmte Gegenstände nicht patentfähig sind. Hierzu gehören nach den gesetzlichen Bestimmungen Verfahren zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten bei Menschen oder Tieren.
Dies zeigt, dass auf dem Hoheitsgebiet Vietnams über das Amt für geistiges Eigentum Vietnams
„KEIN Vietnamese und KEINE Person irgendeiner anderen Staatsangehörigkeit auf der Welt
a) jemals ein Recht des geistigen Eigentums für eine originäre Erfindung einer medizinischen Methode im Allgemeinen angemeldet hat oder
b) für ein wissenschaftlich vollständiges PSYCHE–SOMA-System der Diagnose – Bestimmung – Behandlung wie die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs.“
Deshalb stellen wir für Vietnam fest:
„AUSSCHLIESSLICH die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs, die von uns, NGÔ Ngọc Diệp, erfunden und entwickelt wurde, wurde für diese medizinische Methode zum Schutz des geistigen Eigentums angemeldet und am 11.06.2012 durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Registrierungsnummer 30 2012 025 325 geschützt.“
KAPITEL F – Zusammenfassende Tabelle Der Zuständigkeiten Der Ämter Für Geistiges Eigentum Im Zusammenhang Mit Medizinischen Erfindungen Und Medizinischen Systemen
| Behörde | Rechtlicher Zuständigkeitsbereich | Marken | Designs | Patente | Zuständigkeit für medizinische Erfindungen / medizinische Systeme | Bemerkungen |
| Deutsches Patent- und Markenamt (Deutschland) | Bundesrepublik Deutschland | ✓ | ✓ | ✓ | Ja (nach deutschem Recht und im Rahmen der schutzfähigen Gegenstände) | Nationale Behörde Deutschlands. |
| European Union Intellectual Property Office (EUIPO) | Europäische Union | ✓ | ✓ | ✗ | Nein | Keine Zuständigkeit für Patente. |
| European Patent Office (EPO) | Europäisches Patentsystem | ✗ | ✗ | ✓ | Ja (nach dem Europäischen Patentüber- Einkommen und im Rahmen der patentfähigen Gegenstände) | Keine Behörde des EUIPO. |
| World Intellectual Property Organization (WIPO) | International | Koordinierung | Koordinierung | Koordinierung | Erteilt Schutzrechte nicht unmittelbar | Verwaltet die Systeme Madrid, PCT, Haag und Lissabon; erteilt keine Schutzrechte anstelle der einzelnen Staaten. |
| United States Patent and Trademark Office (USPTO) | Vereinigte Staaten von Amerika | ✓ | ✓ | ✓ | Ja (nach dem Recht der Vereinigten Staaten und den gesetzlichen Schutzvoraussetzungen) | Bundesbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika. |
| Amt für geistiges Eigentum Vietnams | Vietnam | ✓ | ✓ | ✓ | Ja (nach vietnamesischem Recht; ausgenommen gesetzlich ausgeschlossene Gegenstände wie Verfahren zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten bei Menschen oder Tieren) | Nationale Behörde Vietnams |
KAPITEL F – DAS ENDERGEBNIS DER FORSCHUNGSSTUDIE
Diese Forschungsstudie wurde mit nur einer einzigen zentralen Fragestellung durchgeführt:
„Hat es jemals einen Vietnamesen oder eine Person irgendeiner Staatsangehörigkeit auf der Welt gegeben, die
a) ein Recht des geistigen Eigentums für eine originäre Erfindung einer medizinischen Methode im Allgemeinen angemeldet hat oder
b) ein Recht des geistigen Eigentums für ein wissenschaftlich vollständiges PSYCHE–SOMA-System der Diagnose – Bestimmung – Behandlung wie die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs angemeldet hat?“
Um diese Frage zu beantworten, begann die Forschungsstudie nicht mit der Suche nach einer bestimmten Erfindung, sondern mit der Feststellung, welche Behörde innerhalb des jeweiligen rechtlichen Zuständigkeitsbereiches für die Anerkennung und den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums zuständig ist. Deshalb wurde die Forschungsstudie nacheinander in Deutschland, in der Europäischen Union, im internationalen System, in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie in Vietnam durchgeführt.
Im Verlauf der Forschungsstudie wurden zugleich die Aufgaben, Zuständigkeiten, Schutzbereiche und rechtlichen Grenzen der einzelnen Behörden für geistiges Eigentum herausgearbeitet. Dadurch erhält der Leser einen klaren Überblick darüber, welche Behörde für Patente zuständig ist, welche Behörde ausschließlich Marken oder Designs verwaltet, welche Einrichtung die internationalen Systeme koordiniert und welche Behörde nach dem jeweiligen nationalen Recht unmittelbar über die Erteilung von Rechten des geistigen Eigentums entscheidet.
Für den Teil der Forschungsstudie in Deutschland zeigen die Ergebnisse aus den offiziellen Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), dass innerhalb des Untersuchungsrahmens dieser Arbeit kein Schutzgegenstand festgestellt wurde, der dem Inhalt der zentralen Fragestellung entspricht, mit Ausnahme der Anmeldung von P.E.R.G.® nach NGOs bei dieser Behörde.
Für die Europäische Union wurde zugleich festgestellt, dass das European Union Intellectual Property Office (EUIPO) keine Behörde ist, die für die Entgegennahme oder Erteilung von Patenten zuständig ist.
Für das internationale System wurde festgestellt, dass die World Intellectual Property Organization (WIPO) die internationalen Registrierungssysteme koordiniert und verwaltet, jedoch nicht die Zuständigkeit der einzelnen Staaten für die Erteilung von Rechten des geistigen Eigentums ersetzt.
Für die Vereinigten Staaten von Amerika und Vietnam ergibt sich aus den Aufgaben und Zuständigkeiten der jeweiligen Behörden, dass es nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen NICHT MÖGLICH IST, dass ein Vietnamese oder eine Person irgendeiner anderen Staatsangehörigkeit auf der Welt
a) ein Recht des geistigen Eigentums für eine originäre Erfindung einer medizinischen Methode im Allgemeinen oder
b) für ein wissenschaftlich vollständiges PSYCHE–SOMA-System der Diagnose – Bestimmung – Behandlung wie die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs
erhalten hat.
Somit lautet die Antwort auf die Frage:
„Ist P.E.R.G.® nach NGOs tatsächlich die einzige PSYCHE–SOMA-Therapie auf der Welt?“
Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Forschungsstudie lautet die Antwort „JA“, und sie stützt sich auf die folgenden drei Grundlagen:
1. Die TÁC-Ý-Kunde P.E.R.G.® nach NGOs stellt eine vollständig NEUE und EINZIGARTIGE Erfindung dar. Ihr wissenschaftliches System der Diagnose – Bestimmung – Behandlung beruht auf den Grundlagen der Vier Säulen, der Drei Diagnosen und der Vier Therapieschritte (4-Y) für den Grundsatz „PSYCHE–SOMA ist die Erkrankung aller Erkrankungen“. Dieses wissenschaftliche System ist in sich geschlossen und konsequent aufgebaut und trennt die einzelnen Bereiche nicht voneinander, wie dies bei den gegenwärtigen PSYCHE–SOMA-Methoden der symptomorientierten Medizin der Fall ist.
2. Für die TÁC-Ý-Kunde P.E.R.G.® nach NGOs besteht eine rechtliche Grundlage sowie ein geschütztes Recht des geistigen Eigentums für das vollständige wissenschaftliche System der Diagnose – Bestimmung – Behandlung der Erkrankung „PSYCHE–SOMA ist die Erkrankung aller Erkrankungen“ entsprechend unserer ERKLÄRUNG vom 26.06.2026.
3. Die Ergebnisse der Forschungsstudie zeigen, dass bislang KEINE der untersuchten Behörden für geistiges Eigentum – von Europa über das internationale System bis hin zu den Vereinigten Staaten von Amerika und schließlich Vietnam – eine Anmeldung für ein medizinisches oder heilkundliches Schutzrecht festgestellt hat, das einem wissenschaftlich vollständigen und in sich geschlossenen System wie der Psychosomatischen Energetischen Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs entspricht.
Wir als Erfinder und Begründer der Psychosomatischen Energetischen Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs erklären daher:
Die Psychosomatische Energetische Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs ist die EINZIGE PSYCHE–SOMA-Therapie auf der Welt.
Zum weiteren Studium der vollständigen wissenschaftlichen Grundlage, der rechtlichen Grundlagen sowie der Rechte des geistigen Eigentums der TÁC-Ý-Kunde P.E.R.G.® nach NGOs verweisen wir auf die folgenden grundlegenden wissenschaftlichen Abhandlungen:
1. „PSYCHE-SOMA ist die Krankheit aller Krankheiten.“
GRUNDSATZERKLÄRUNG der TÁC-Ý-Kunde der P.E.R.G.® nach NGOs.
2. GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME:
Rechtliche Stellung, Rechte des Geistigen Eigentums und Nutzungsrechte der Psychosomatischen Energetischen Reflexzonentherapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs in Werbung, Kommunikation und praktischer Anwendung
3. Grundlegendes Gutachten:
Warum beginnen immer mehr Menschen im Gesundheitswesen, die Grundlagen der Medizin neu zu überprüfen?
4. CASE-REPORT:
MAGENKRÄMPFE – eine PSYCHOSOMATISCHE Erkrankung nach der Symptommedizin und der TÁC-Ý-Kunde P.E.R.G.® nach NGOs
2016_ATLAS_CASE 2016_NIENBURG_IV_01_ Magenkrämpfe
Abgeschlossen am Dienstag, den 07.07.2026
NGÔ, Ngọc Diệp
Diplom-Ingenieur Maschinenbau – Deutschland
Heilpraktiker für Psychotherapie – Deutschland
Dozent der TÁC-Ý-Kunde P.E.R.G.® nach NGOs
an der PARACELSUS Medizinischen Akademie – Deutschland
Erfinder und Begründer der
Psychosomatischen Energetischen Reflexzonen-Therapie am Gesicht P.E.R.G.® nach NGOs
– geschützt durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) am 11.06.2012
Registrierungsnummer: 30 2012 025 325


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