GUTACHTEN: Kürzung der psychotherapeutischen Honorare um 4,5 % durch die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 01.04.2026


Vom Erscheinungsbild der Honorarkürzung – Freilegung der segmentierten Funktionskette vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bis zur durch die GKV gesteuerten Versorgung

EINLEITUNG
Die am 17.04.2026 vom Deutschlandfunk veröffentlichte Information über die Kürzung der Honorare um 4,5 % für ambulante psychotherapeutische Leistungen mit Wirkung zum 01.04.2026 stellt kein isoliertes Ereignis dar. Sie ist der sichtbare Ausdruck eines Zustandes, der sich innerhalb der Funktionsstruktur der psychotherapeutischen Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung (gesetzliche Krankenversicherung, GKV) gebildet und akkumuliert hat.

Zu dem Zeitpunkt, an dem ein Therapieverfahren offiziell anerkannt, im Versorgungssystem breit implementiert und über Jahre hinweg kontinuierlich vergütet wurde, jedoch bei Auftreten finanziellen Drucks die Reaktion des Systems ausschließlich in einer Anpassung der Honorare besteht, kann die Kürzungsentscheidung nicht als Ursache verortet werden. An diesem Punkt ist eindeutig festzulegen:

Der Gegenstand der Begutachtung liegt nicht in der Entscheidung zur Honoraranpassung, sondern in der Funktionskette, die zum Auftreten dieses Erscheinungsbildes geführt hat.

Diese Kette ist entlang der funktionalen Ordnung des Systems klar bestimmbar:

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) übernimmt die Anerkennung von Methoden;
  • diagnostische und therapeutische Verfahren werden in der Versorgung angewendet;
  • die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt die Finanzierung und das Ausgabenmanagement;
  • die zuständigen Behörden koordinieren die Einrichtung und Aufrechterhaltung des übergeordneten Funktionsrahmens.


Diese vier Ebenen existieren nicht isoliert, sondern sind zu einer kontinuierlichen Funktionskette verbunden, in der jede Entscheidung und jeder Mechanismus im gesamten System wirksam wird.

Die hier angewandte Begutachtungsmethode folgt nicht der üblichen Richtung von Ursache zu Wirkung, sondern verläuft gegen den Strom – vom aktuell sichtbaren Erscheinungsbild zurück zu seiner Entstehungsquelle. Die Honorarkürzung wird als Endpunkt des Stroms gesetzt, von dem aus der gesamte Funktionsverlauf rückverfolgt wird, um den Ort zu bestimmen, an dem die Abweichung entstanden und akkumuliert ist.

Erst wenn dieser Strom in seine korrekte Position innerhalb der natürlichen Funktionsordnung gestellt wird, wird klar erkennbar, dass das aktuell Geschehende keine finanzielle Anpassungsentscheidung darstellt, sondern die notwendige Folge einer Funktionsstruktur ist, deren Grundlage bereits verschoben war.

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INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG
KAPITEL A: POSITIONIERUNG FESTLEGEN
ZUSAMMENFASSUNGSTABELLE KAPITEL A
KAPITEL B: RÜCKWÄRTS DURCH DEN FUNKTIONSVERLAUF
ZUSAMMENFASSUNGSTABELLE KAPITEL B

KAPITEL C: ABWEICHUNG DER FUNKTIONALEN ORDNUNG
C.1. G-BA (Anerkennungsquelle)
C.2. DIAGNOSTISCH-THERAPEUTISCHE VERFAHREN – ZENTRALE ACHSE
C.2.1. EVIDENZTABELLE
C.2.2. GEGENÜBERSTELLUNGSTABELLE – 4 Verfahren (geplant / tatsächlich / Kosten)
C.2.3. GKV-GESAMTÜBERSICHTSTABELLE (Realität – System)
C.2.4. ERKENNEN – BEWERTUNG DIREKT AUS DEN TABELLEN
C.2.5. DATENQUELLEN
C.2.6. BEWERTUNG
C.2.6.1. GESAMTFOLGEN
C.2.6.2. BEGRÜNDUNG DER ERSTELLUNG DER GEGENÜBERSTELLUNGSTABELLEN
C.3. GKV (Finanzierung)
C.4. KOORDINIERENDE INSTANZEN (Bundesministerium für Gesundheit – Bundesministerium der Finanzen)
C.5. GEGENÜBERSTELLUNGSTABELLE G-BA / GKV – DAS GESETZTE & DAS SICHTBAR GEWORDENE
C.6. GESAMTFOLGEN
C.7. ZUSAMMENFASSUNGSTABELLE – KAPITEL C

KAPITEL D: FREILEGUNG DES MECHANISMUS DER SEGMENTIERUNG
ZUSAMMENFASSUNGSTABELLE KAPITEL D
KAPITEL E: NOTWENDIGE FOLGEN
ZUSAMMENFASSUNGSTABELLE KAPITEL E
KAPITEL F: FESTSTELLUNG
ZUSAMMENFASSUNGSTABELLE KAPITEL F

SCHLUSSFOLGERUNG

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KAPITEL A: POSITIONIERUNG FESTLEGEN
Das Phänomen der Kürzung der Honorare in der psychotherapeutischen Versorgung erscheint nicht als Ursache. Es tritt zu einem Zeitpunkt auf, an dem das gesamte System bereits in einem andauernden Zustand operiert, in dem sich die grundlegenden Indikatoren nicht in Richtung einer Bearbeitung verändern, sondern sich weiterhin in derselben Richtung akkumulieren.

Die Erkrankung endet nicht nach der Intervention durch anerkannte und breit implementierte Therapieverfahren. Der Behandlungsbedarf nimmt nicht ab, sondern steigt im Verlauf weiter an. Die Wartezeit vom Erstzugang bis zum Behandlungsbeginn wird nicht verkürzt, sondern verbleibt auf einem verlängerten Niveau und nimmt in vielen Fällen sogar weiter zu. Nach Behandlungsserien endet die Erkrankung nicht, sondern kehrt in unterschiedlichen Formen zurück, wodurch die angewandte Therapie gezwungen ist, am selben Objekt weiter zu intervenieren.

Wenn diese Anzeichen gleichzeitig auftreten und über Jahre hinweg bestehen bleiben, ist festzustellen, dass sich ein Ungleichgewicht in der Funktionsstruktur der Therapie gebildet hat. Wenn eine Therapie in richtiger Ordnung operiert, müssen Anerkennung, Implementierung und Finanzierung gleichzeitig auf drei Ebenen sichtbar sein:

  • die Zugänglichkeit verbessert sich,
  • die Wartezeit wird verkürzt und
  • die Kosten entsprechen der erreichten Wirksamkeit.

Wenn diese drei Faktoren nicht sichtbar werden, während die Kosten weiter steigen und der Bedarf anhält, kann jede danach auftretende finanzielle Anpassung nicht an der Stelle der Ursache verortet werden.

An diesem Punkt ist eindeutig festzulegen: Die Kürzung der Honorare erzeugt nicht den aktuellen Zustand, sondern erscheint, wenn dieser Zustand bereits ausgereift ist. Sie ist Ausdruck eines Prozesses, der zuvor in der gesamten Funktionskette stattgefunden hat.

Daher richtet sich der Fokus der Begutachtung nicht auf die Kürzungsentscheidung, da dies eine Fehlplatzierung innerhalb der Funktionsordnung darstellt, indem lediglich das Sichtbare berührt wird, ohne den Ort zu erreichen, der dieses Sichtbare hervorgebracht und aufrechterhalten hat.

ZUSAMMENFASSUNGSTABELLE – KAPITEL A
Kriterium | Sichtbar
Position der Honorarkürzung | Erscheinung, nicht Ursache
Krankheitsverlauf | Endet nicht
Bedarf | Nimmt nicht ab
Wartezeit | Wird nicht verkürzt
Behandlungsergebnis | Endet nicht, kehrt zurück
Zustand der Therapie | Akkumuliertes Ungleichgewicht
Kosten | Steigen ohne entsprechende Wirksamkeit
Position der Begutachtung | Nicht bei der Kürzung, sondern beim Ausgangspunkt der Funktionskette
Feststellung | Kürzung ist notwendige Folge


KAPITEL B: RÜCKWÄRTS DURCH DEN FUNKTIONSVERLAUF
Wenn man vom Erscheinungsbild der Honorarkürzung stromaufwärts bis zum Ursprung der Funktionskette zurückgeht, wird erkennbar, dass kein einzelner Fehler an den jeweiligen Funktionsstellen auftritt. Das Organ G-BA führt die Anerkennung von Therapieverfahren durch, um sie in den Bereich der Versorgung einzuführen. Die Therapieverfahren werden in der Behandlungspraxis innerhalb des festgelegten Rahmens umgesetzt. Die Organisation GKV übernimmt die Finanzierung und das Ausgabenmanagement gemäß den geltenden Vorgaben. Die zuständigen Behörden koordinieren und erhalten den allgemeinen Funktionsrahmen des Systems aufrecht. An jedem dieser Punkte zeigt das jeweilige Verhalten für sich genommen keine Abweichung.

Die Abweichung liegt nicht im Verhalten, sondern in der gesamten Funktionsachse.

Nachdem die Anerkennung erfolgt ist, existiert keine Instanz, die eine kontinuierliche Erfassung und Prüfung des realen Funktionsverlaufs vornimmt. Die Anerkennung endet am Ausgangspunkt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Anwendung. Die Finanzierung erfasst das, was entstanden ist. Die Koordination nimmt Anpassungen auf der Ebene der Erscheinung vor. Es erfolgt keine Rückführung zur Quelle, um das zu begutachten, was in das System eingesetzt wurde.

Die Funktionskette bildet daher keinen kontinuierlichen Verlauf, sondern wird in aufeinanderfolgende Segmente getrennt: Anerkennung – Anwendung – Finanzierung – Anpassung.

Jedes Segment erfüllt seine Funktion innerhalb seines eigenen Bereichs, ist jedoch nicht in eine gemeinsame Prüfungsachse eingebunden. Ohne diese Achse kann das, was im Verlauf entsteht, nicht an den Ort zurückgeführt werden, an dem seine Ausgangsbedingungen festgelegt wurden.

An dieser Stelle ist eindeutig festzulegen: Dem System fehlen nicht Funktionen, sondern die Verknüpfung zwischen den Funktionen.

Gerade dieses Fehlen führt dazu, dass die gesamte Funktionskette ihre Fähigkeit zur Selbstprüfung und Selbstkorrektur aus der Quelle verliert. Wenn Ergebnisse nicht zu ihrem Entstehungsort zurückgeführt werden, ist die Verantwortung nicht mehr an die ursprüngliche Funktionsposition gebunden, sondern verlagert sich auf die Ebene der Erscheinung.

Die Folge dieser Struktur tritt nicht in einzelnen Handlungen unmittelbar auf, sondern akkumuliert sich über die gesamte Funktionskette hinweg. Die Funktionen sind klar zwischen den Ebenen verteilt, jedoch wird die Verantwortung nicht an den Ort zurückgeführt, der die Funktionsbedingungen gesetzt hat. Wenn dieser Zustand anhält, können alle späteren Anpassungen nur auf den sichtbaren Teil einwirken, ohne den Ort zu erreichen, der diesen sichtbaren Teil hervorgebracht hat.

ZUSAMMENFASSUNGSTABELLE – KAPITEL B
Achse | Sichtbarer Funktionsverlauf
G-BA | Anerkennung von Therapieverfahren
Therapie | Umsetzung der Behandlung
GKV | Finanzierung
Koordination | Management des Systemrahmens
Bewertung einzelner Handlungen | Keine isolierten Fehler
Zentrale Abweichung | Keine durchgehende Prüfungsachse
Funktionsstruktur | Segmentiert
Reale Kette | Anerkennung – Anwendung – Finanzierung – Anpassung
Rückführung zur Quelle | Nicht vorhanden
Funktionen | Vorhanden und verteilt
Verantwortung | Nicht an den richtigen Ort zurückgeführt
Folge | Verlust der Prüfungsfähigkeit
Endfolge | Anpassung konzentriert sich auf die Erscheinung

KAPITEL C: ABWEICHUNG DER FUNKTIONALEN ORDNUNG
C.1. G-BA (Anerkennungsquelle)
Der G-BA nimmt die Position ein, Therapieverfahren für den Eintritt in den Bereich der Versorgung festzulegen. Die Anerkennung wird vollständig gemäß dem geltenden Regelrahmen durchgeführt. An diesem Punkt zeigt sich keine Abweichung im Anerkennungsverhalten.

Die Abweichung tritt an der Quelle selbst auf, wenn die Begutachtungsfunktion nicht entlang des realen Funktionsverlaufs fortgeführt wird. Nach der Anerkennung existiert keine Grundlage für eine kontinuierliche Erfassung und Prüfung der Wirksamkeit von Therapieverfahren in der Versorgung.

Das, was in das System eingesetzt wurde, kann nicht im langfristigen Verlauf zur Begutachtung zurückgeführt wird.

An dieser Stelle ist eindeutig festzulegen: Die Anerkennungsquelle existiert, aber die Begutachtungsfunktion von der Quelle aus wird nicht durchgeführt. Das Organ G-BA steht am Ausgangspunkt der Funktionskette, kehrt jedoch nicht zu diesem Punkt zurück, um das zu überprüfen, was es selbst festgelegt hat.

C.2. DIAGNOSTISCH-THERAPEUTISCHE VERFAHREN – ZENTRALE ACHSE
Der Funktionsverlauf im Zentrum wird nicht durch Begriffe, sondern durch Daten bestimmt. Wenn die Funktionsdaten entlang derselben Achse nebeneinander gestellt werden, wird der Zustand der Therapieverfahren unmittelbar sichtbar, ohne dass eine Erklärung erforderlich ist.

Die vorhandenen Daten im System sind jedoch nicht entlang dieser Achse angeordnet. Der G-BA legt Kriterien fest; die GKV erfasst die Kosten; Studien beschreiben einzelne Teile, aber es existiert keine Struktur, die einen gleichzeitigen Vergleich von Therapieverfahren – Kosten – Verlauf – Folgen herstellt.

An diesem Punkt erstellt die Begutachtung Vergleichstabellen, um alle Daten in dieselbe Funktionsachse zu setzen. Diese Erstellung stellt keine neuen Daten dar, sondern ordnet vorhandene Daten in ihre richtige Position ein. Wenn die Position korrekt gesetzt ist, wird die Beziehung zwischen Therapieverfahren, Kosten, Verlauf und Folgen unmittelbar sichtbar.

Festzuhalten ist: Ohne diese Achse kann die Quelle der Kostenentstehung nicht erkannt werden. Daher bleibt jede finanzielle Anpassung auf die Ebene der Erscheinung beschränkt.

C.2.1. EVIDENZTABELLE
GEGENÜBERSTELLUNG Soll/Ist zwischen G-BA und GKV

Kriterium WZW | Soll (G-BA) | Ist | Quelle | Sichtbar
Wartezeit | Verkürzung nach Reform 2017 | ~15 → ~19 Wochen; Leitlinie ~21 Wochen | G-BA | keine Verkürzung
Zugang | Verbesserung des Zugangs | Behandlungsstunden steigen, Versorgung angespannt | G-BA | kein Auffangen des Stroms
Honorierung | entsprechend der Wirksamkeit | ~2,5 → ~4,6 Mrd. € (+80%) | GKV | starke Kostensteigerung
Stabilität | selbsttragende Wirkung | Bedarf an Rückfallprophylaxe | G-BA | keine Selbststabilisierung
Gesamteffekt | Entlastung des Systems | Nachfrage > Angebot | GKV | System verlängert

Anmerkung:
WZW sind die drei Kriterien, die vom G-BA zur Prüfung der Anerkennung eines psychotherapeutischen Verfahrens festgelegt werden, das von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergütet wird. Sie umfassen:
1. Wirksamkeit
2. Zweckmäßigkeit
3. Wirtschaftlichkeit

C.2.2. GEGENÜBERSTELLUNGSTABELLE – 4 VERFAHREN (Soll / Ist / Kosten)
Verfahren | Soll (G-BA) | Ist (Verlauf) | Stunden (Ø) | Kosten/Fall (Schätzung) | Anteil Fälle | Sichtbar
VT | schnelle Wirkung | verlängert, wiederkehrend | ~45–60 h | ~4–6 Tsd. € | ~40–45% | hohes Kostenvolumen
TP | Bearbeitung der Grundlage | verlängert | ~60–100 h | ~6–10 Tsd. € | ~25–30% | Kostenakkumulation
AP | tiefgehende Bearbeitung | sehr lang | ~160–300 h | ~15–30 Tsd. € | ~5–10% | sehr hohe Kosten pro Fall
ST | kurzfristig | nicht stabil | ~20–40 h | ~2–4 Tsd. € | ~5–10% | langfristig nicht belegt

Anmerkung: Abkürzungen der vier vom G-BA anerkannten psychotherapeutischen Verfahren:
1. Verhaltenstherapie (VT)
2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)
3. Analytische Psychotherapie (AP)
4. Systemische Therapie (ST)

C.2.3. GKV-GESAMTÜBERSICHTSTABELLE (Ist – System)
Kriterium | Ist | Quelle
Gesamtkosten | ~4,6 Mrd. € (2023) | GKV
Wachstum | ~+80% (2014–2023) | GKV
Fallzahl | Anstieg >60% | KBV
Wartezeit | ~19–21 Wochen | G-BA
Stabilität | Bedarf an Rückfallprophylaxe | G-BA

C.2.4. ERKENNEN – BEWERTUNG DIREKT AUS DEN TABELLEN
Wenn die Tabellen nebeneinander gestellt werden, zeigen sie ohne Erklärung unmittelbar die Funktionsstruktur.

Die Kosten entstehen nicht aus einem einzelnen Punkt, sondern aus der gleichzeitigen Kombination von drei Faktoren: hohe Fallzahlen, verlängerte Behandlungsdauer und hohe Kosten pro Fall bei bestimmten Verfahren. Keines der vier anerkannten Verfahren zeigt die Fähigkeit, die Erkrankung durch das Verfahren zu beenden. Die Erkrankung kehrt daher zurück und zwingt die Verfahren zur wiederholten Intervention am selben Objekt.

An diesem Punkt ist eindeutig festzulegen: Die Kosten steigen nicht aufgrund einer Finanzierungsentscheidung, sondern entstehen aus der Funktionsstruktur der Therapieverfahren selbst, wenn diese als Zentrum des Versorgungssystems gesetzt werden.

Daher stellt die spätere Honorarkürzung keine Ursachenprüfung dar, sondern ist eine Reaktion auf der Ebene der Erscheinung, wenn die gesamte Kette bereits ausgereift ist.

C.2.5. DATENQUELLEN
• GKV-Spitzenverband – Kostenberichte
• KBV – Abrechnungsdaten Psychotherapie
• G-BA – Evaluation Psychotherapie-Richtlinie
• BPtK – Versorgungsberichte
• IGES / Innovationsfonds Studien
• Destatis – Gesundheitsausgaben

C.2.6. BEWERTUNG
C.2.6.1. GESAMTFOLGEN
Wenn die Daten der Systeme entlang einer gemeinsamen Funktionsachse nebeneinander gestellt werden, zeigen sie nicht mehr einzelne isolierte Zustände, sondern eine einheitliche Struktur. Kostensteigerung, verlängerte Wartezeiten, fehlende Verbesserung des Zugangs und die Notwendigkeit der Stabilisierung treten nicht unabhängig voneinander auf, sondern gleichzeitig und innerhalb desselben Verlaufs.

An diesem Punkt kann die Ursache nicht einem einzelnen Faktor zugeordnet werden. Die Kosten entstehen weder aus der Finanzierungsentscheidung noch aus einem einzelnen Verfahren, sondern aus der Funktionsstruktur des gesamten Systems, wenn angewandte Verfahren als Zentrum gesetzt werden, jedoch keiner langfristigen Begutachtung unterliegen.

Wenn diese Struktur weiterläuft ist die Folge nicht mehr vom Willen einzelner Ebenen abhängig. Die Kosten akkumulieren weiter, die Erkrankung kehrt zurück und das System bleibt überlastet. Die Reaktion auf der Ebene der Finanzierung greift nicht die Quelle der Kosten an, sondern wirkt nur auf die Erscheinung.

Festzuhalten ist: Die Honorarkürzung ist nicht der Ausgangspunkt des Problems, sondern der sichtbare Punkt eines Zustands, der sich im gesamten Funktionsverlauf gebildet hat. Wenn dieser Zustand nicht korrekt positioniert wird, werden alle weiteren Anpassungen weiterhin auf der Erscheinung erfolgen, ohne die Quelle zu erreichen.

C.2.6.2. BEGRÜNDUNG DER ERSTELLUNG DER GEGENÜBERSTELLUNGSTABELLEN
Daten fehlen nicht. Der G-BA legt die WZW-Kriterien fest; die GKV erfasst die Kosten; Studien liefern Analysen einzelner Aspekte. Diese Daten existieren jedoch getrennt nach Funktionen der jeweiligen Institutionen und werden nicht in eine gemeinsame Funktionsachse gestellt.

Der G-BA legt Kriterien fest, stellt jedoch keinen direkten Bezug zu den realen Kosten einzelner Verfahren im langfristigen Einsatz her. Die GKV erfasst Kosten, führt diese jedoch nicht auf die Struktur der Verfahren zurück. Studien beschreiben einzelne Faktoren, setzen diese jedoch nicht in eine gemeinsame Struktur zur Feststellung kausaler Zusammenhänge im gesamten Verlauf.

An dieser Stelle ist eindeutig festzulegen: Im bestehenden System existiert keine Instanz, die Verfahren – Kosten – Verlauf – Folgen in eine gemeinsame Vergleichsachse stellt. Nicht wegen fehlender Daten, sondern weil die funktionale Position jeder Ebene dies nicht zulässt. Der G-BA endet bei der Anerkennung, die GKV bei der Finanzierung, die Studien bei der Beschreibung. Keine Ebene zwingt die Daten, zu ihrer Quelle zurückzukehren.

Deshalb wird die Quelle der Kosten im System nicht sichtbar. Kosten werden gesehen, erfasst und angepasst, aber nicht gezwungen, zu ihrem Ursprung zurückzukehren. Wenn die Quelle nicht sichtbar wird, wird die Verantwortung nicht an die ursprüngliche Funktionsposition gebunden, sondern im gesamten System verteilt.

Diese Begutachtung erstellt die Vergleichstabellen nicht zur Ergänzung von Daten, sondern um vorhandene Daten in ihre korrekte Position innerhalb der Funktionsordnung zu setzen. Wenn die Position korrekt ist, werden die Beziehungen zwischen Verfahren, Kosten, Verlauf und Folgen unmittelbar sichtbar. An diesem Punkt wird die Quelle der Kosten nicht mehr verdeckt, sondern erscheint klar im Funktionsverlauf des Systems.

Festzuhalten ist: Die Honorarkürzung löst die Quelle der Kosten nicht, solange diese Quelle nicht sichtbar gemacht wird. Wenn nur auf die Erscheinung eingewirkt wird, ohne die Quelle zu erreichen, wird das System denselben Zustand weiter reproduzieren.

C.3. GKV (Finanzierung)
Die GKV übernimmt die Funktion der Finanzierung und des Ausgabenmanagements im gesamten System. Die Finanzierung erfolgt korrekt auf Basis dessen, was im Verlauf entstanden ist.

Die Abweichung liegt nicht im Finanzierungsverhalten, sondern im Fehlen einer Rückverfolgungsachse zur Bestimmung des Kostenentstehungsmechanismus. Kosten werden erfasst, aggregiert und angepasst, jedoch nicht zu ihrer Quelle zurückgeführt.

An dieser Stelle ist festzulegen: Die GKV sieht die Kosten, erreicht jedoch nicht deren Entstehungsquelle. Wenn Kosten von ihrem Entstehungsmechanismus getrennt sind, kann jede Reaktion nur auf der Ebene der finanziellen Erscheinung verbleiben.

C.4. KOORDINIERENDE INSTANZEN (Bundesministerium für Gesundheit – Bundesministerium der Finanzen)
Die Koordinationsebene übernimmt die Funktion der Festlegung und Aufrechterhaltung des allgemeinen Funktionsrahmens. An dieser Stelle zeigt sich keine Abweichung im einzelnen Verwaltungshandeln.

Die Abweichung liegt darin, dass keine durchgehende Prüfungsachse eingerichtet wird, die die gesamte Kette von Anerkennung, Umsetzung und Finanzierung verbindet. Die Ebenen bestehen in Reihenfolge, sind jedoch nicht in einen überprüfbaren kontinuierlichen Verlauf verbunden.

Ohne diese Verknüpfung erfüllt jede Ebene ihre Funktion isoliert, ohne den gemeinsamen Rückführungspunkt. Das gesamte System operiert daher segmentiert und nicht als durchgehender Verlauf.

C.5. GEGENÜBERSTELLUNGSTABELLE G-BA / GKV – GESETZT & SICHTBAR
WZW-Achse | G-BA (gesetzt) | GKV (erfasst) | Sichtbar
Wirksamkeit | wirksame Verfahren | Bedarf an Rückfallprophylaxe | Wirkung nicht selbsttragend
Zweckmäßigkeit | Zugang verbessert | Wartezeit nicht reduziert | kein Auffangen des Stroms
Wirtschaftlichkeit | angemessene Kosten | starke Kostensteigerung | Entkopplung von Wirkung
Gesamteffekt | stabile Versorgung | angespannte Versorgung | System verlängert

C.6. GESAMTFOLGEN
Wenn die gesamte Funktionskette in eine einheitliche Ordnung gestellt wird, liegt die Abweichung nicht in einzelnen Punkten, sondern in der Gesamtstruktur.

Die Quelle wird nicht erneut begutachtet. Das Zentrum zeigt die drei WZW-Faktoren nicht auf Systemebene. Kosten werden nicht zurückverfolgt. Die Koordination stellt keine Verknüpfungsachse her.

Wenn diese Struktur anhält, werden die Folgen zwangsläufig akkumuliert: Kosten steigen weiter, Erkrankungen kehren zurück, das System bleibt überlastet.

An diesem Punkt bleibt nur der unmittelbar operierende Teil beeinflussbar. Die Honorarkürzung erscheint daher nicht als Wahl, sondern als notwendige Folge der gesamten Funktionskette, die von der funktionalen Ordnung abgewichen ist.

C.7. ZUSAMMENFASSUNGSTABELLE – KAPITEL C
Achse | Sichtbarer Funktionsverlauf
G-BA (Anerkennungsquelle) | Festlegung von Verfahren, keine Nachbegutachtung
Begutachtung der Quelle | nicht entlang des Verlaufs fortgeführt
Diagnostisch-therapeutisches System (Zentrum) | breite Umsetzung, langfristiger Verlauf
Kosten | ~2,5 → ~4,6 Mrd. € (+80%)
Wartezeit | ~15 → ~19 Wochen; Leitlinie ~21 Wochen
Zugang | mehr Behandlungsstunden, Versorgung bleibt angespannt
Stabilität | zusätzliche Rückfallprophylaxe + Stundenkontingente erforderlich
WZW (Systemebene) | nicht sichtbar
Wesen der Verfahren | symptomorientiert, kein Zugriff auf Entstehungsebene
Innere Begrenzung | Verlängerung des Systems
GKV (Finanzierung) | Kostenmanagement ohne Rückverfolgung
Kosten | werden erfasst, nicht erklärt
Koordination (BMG/BMF) | keine durchgehende Verknüpfungsachse
Systemstruktur | Ebenen operieren getrennt
Gesamtkette | nicht kontinuierlich, keine Rückführung zur Quelle
Akkumulierte Folge | Kosten steigen – Erkrankung kehrt zurück – System überlastet
Endpunkt der Einwirkung | Honorarkürzung

KAPITEL D – FREILEGUNG DES MECHANISMUS DER SEGMENTIERUNG
Die Funktionskette zeigt, wenn sie korrekt in die funktionale Ordnung gestellt wird, nicht einen kontinuierlichen Verlauf, sondern eine in aufeinanderfolgende Segmente getrennte Struktur. Die Anerkennung erfolgt am Ausgangspunkt, die Umsetzung findet in der Praxis statt; die Finanzierung erfasst die entstehenden Kosten und die Anpassung tritt auf der Ebene der Erscheinung auf. Diese Segmente folgen einander in der Abfolge, sind jedoch nicht in eine überprüfbare Funktionsachse verbunden.

An dieser Stelle ist festzulegen: Das System operiert nicht als kontinuierlicher Verlauf, sondern als segmentierte Struktur.

Jedes Segment erfüllt seine Funktion innerhalb seines eigenen Bereichs, jedoch existiert kein Mechanismus, der die Segmente zwingt, zum Ausgangspunkt zurückzukehren, um das zu überprüfen, was in das System eingesetzt wurde.

Wenn die Anerkennung nicht zur Quelle zurückkehrt, die Umsetzung nicht entlang des Verlaufs begutachtet wird, die Finanzierung keine Rückverfolgung vornimmt und die Anpassung nur auf die Erscheinung wirkt, verliert die gesamte Funktionskette ihre Fähigkeit zur Selbstprüfung. Das, was entstanden ist, wird erfasst, aber das, was es erzeugt, wird nicht erreicht.

Die Abweichung liegt hier nicht in einem einzelnen Segment, sondern im Verbindungsmechanismus zwischen den Segmenten. Wenn dieser Verbindungsmechanismus nicht existiert, wird der Verlauf unterbrochen und das System kann nur noch in einzelnen Teilen reagieren. Diese Reaktion kehrt nicht zur Quelle zurück, sondern verbleibt am Punkt der Erscheinung.

Es ist eindeutig festzulegen: In einer segmentierten Struktur führt die Erscheinung niemals zur Quelle. Wenn sie nicht zur Quelle führt, erfolgen alle Anpassungen auf dem bereits Geschehenen, während das, was es erzeugt, weiterhin unbeeinflusst bleibt.

An dieser Stelle ist die Honorarkürzung keine einzelne Entscheidung mehr, sondern die Folge, die im letzten Segment einer Kette erscheint, die nicht zu sich selbst zurückkehren kann.

ZUSAMMENFASSUNGSTABELLE KAPITEL D
Achse | Sichtbar
Funktionsstruktur | Segmentiert, nicht kontinuierlich
Reale Kette | Anerkennung – Umsetzung – Finanzierung – Anpassung
Prüfungsachse | Nicht vorhanden
Rückkehr zur Quelle | Nicht vorhanden
Begutachtung entlang des Verlaufs | Nicht durchgeführt
Kosten | Nur erfasst
Quelle der Kostenentstehung | Nicht erreicht
Verbindungsmechanismus | Nicht vorhanden
Fähigkeit des Systems | Keine Selbstprüfung
Reaktionsform | Segmentweise Verarbeitung
Einwirkungsposition | Verbleibt auf der Erscheinung
Endfolge | Honorarkürzung erscheint am letzten Segment

KAPITEL E – NOTWENDIGE FOLGEN
Wenn die Funktionskette die segmentierte Struktur sichtbar macht, hängen die Folgen nicht mehr von einzelnen Entscheidungen ab. Die Kosten enden nicht nach jedem Funktionszyklus, sondern akkumulieren sich über die folgenden Zyklen hinweg. Der Behandlungsbedarf nimmt nach den durchgeführten Interventionen nicht ab, sondern verlängert sich über die Zeit. Die Erkrankung endet nicht innerhalb eines Behandlungsverlaufs, sondern kehrt in unterschiedlichen Formen zurück und zwingt das System, weiterhin am selben Objekt zu operieren.

An diesem Punkt ist festzulegen:
Kostenakkumulation, Verlängerung des Bedarfs und zyklische Wiederkehr der Erkrankung sind keine isolierten Erscheinungen, sondern direkte Folgen der zuvor etablierten Funktionsstruktur. Wenn sich diese Struktur nicht verändert, hören diese Erscheinungen nicht auf, sondern wiederholen sich im selben Verlauf.

Wenn diese Faktoren eine bestimmte Schwelle erreichen, verliert das System die Fähigkeit, auf die Quelle einzuwirken, und kann nur noch auf den sichtbaren Teil einwirken. Dieser sichtbare Teil sind die im System operierenden Kosten. An dieser Stelle erscheint die Reaktion in Form finanzieller Anpassung. Die Honorarkürzung erscheint nicht als Wahl, sondern als notwendige Folge, wenn das System nur noch die Fähigkeit besitzt, den sichtbaren Teil zu bearbeiten.

Auf gesellschaftlicher Ebene zeigt sich diese Struktur unmittelbar im Versorgungsgeschehen. Behandelnde verlassen schrittweise den Bereich der GKV, wenn die Funktionsbedingungen nicht mehr den aufgewendeten Kosten und der eingesetzten Zeit entsprechen.

Versicherte Patienten werden nicht direkt durch Regelungen ausgeschlossen, sondern indirekt durch verlängerte Wartezeiten und eingeschränkte Zugänglichkeit. Die Versorgung operiert nicht mehr als ein einheitliches System, sondern wird nach Zahlungsfähigkeit geschichtet. Die Kosten sinken nicht, sondern verlagern sich in andere Formen innerhalb desselben Systems. Die Erkrankung wird nicht beendet, sondern wiederholt sich in den folgenden Funktionszyklen.

Es ist eindeutig festzulegen: Das System bricht nicht im Sinne eines Abbruchs zusammen, sondern verengt sich innerhalb seiner eigenen Struktur.

Wenn die Quelle nicht erreicht wird, korrigiert sich das System nicht selbst, sondern zerfällt in seine einzelnen Teile. Dieser Zustand tritt nicht plötzlich auf, sondern bildet sich und akkumuliert sich über die Zeit, bis die Erscheinung im gesamten System klar sichtbar wird.

ZUSAMMENFASSUNGSTABELLE KAPITEL E
Achse | Sichtbar
Kosten | Kontinuierliche Akkumulation
Bedarf | Verlängert
Krankheitsverlauf | Zyklisch wiederkehrend
Funktionsquelle | Nicht erreicht
Systemschwelle | Überschritten
Reaktionsform | Finanzielle Anpassung
Einwirkungsposition | Sichtbarer Teil (Honorar)
Behandelnde | Verlassen die GKV
Versicherte Patienten | Indirekt ausgeschlossen
Versorgung | Geschichtet
Kosten | Verlagert, nicht reduziert
Erkrankung | Wiederholt sich
Systemzustand | Kein Zusammenbruch
Struktur | Innere Verengung
Verlauf | Selbstzerfall

KAPITEL F – FESTSTELLUNG
Wenn die gesamte Funktionskette in ihre richtige Ordnung gestellt wird, steht das Ereignis der Honorarkürzung nicht mehr an der Stelle, die erklärt werden muss, sondern an der Stelle, die eindeutig festzustellen ist. Es löst den Zustand des Systems nicht aus, sondern erscheint, wenn dieser Zustand sich über die gesamte Funktionskette hinweg gebildet und akkumuliert hat.

An diesem Punkt ist eindeutig festzulegen: Die Honorarkürzung ist nicht die Ursache der Krise in der psychotherapeutischen Versorgung, sondern das Ergebnis einer Funktionsstruktur ohne durchgehende Prüfungsachse von der Quelle zur Erscheinung. Wenn diese Achse fehlt, wird die Funktionskette segmentiert, kehrt nicht zur Quelle zurück und erreicht nicht den Ort, der das erzeugt, was sichtbar ist.

Die Quelle der Erscheinung liegt in der Funktionsstruktur selbst, die zuvor festgelegt wurde. Der G-BA führt die Anerkennung durch, überprüft jedoch nicht erneut den Ursprung dessen, was im langfristigen Verlauf in das System eingesetzt wurde. Die GKV übernimmt die Finanzierung und das Ausgabenmanagement, hat jedoch keine Möglichkeit zur Rückverfolgung und keine Zuständigkeit, die Struktur zu verändern, die die Kosten erzeugt hat. Die anerkannten Therapieverfahren operieren innerhalb ihrer eigenen inneren Begrenzungen, werden jedoch nicht dazu verpflichtet, Verantwortung für diese Begrenzungen zu übernehmen, wenn sie als Zentrum der Versorgung gesetzt sind.

An diesem Punkt existiert keine Möglichkeit mehr, Verantwortung zu verteilen. Wenn Daten in ihre richtige Position innerhalb der Funktionsordnung gesetzt werden, erscheinen die Quelle der Kostenentstehung und die Erscheinung in derselben Struktur. Die Abweichung liegt nicht in einzelnen Handlungen, sondern in der funktionalen Position und darin, dass Verantwortung nicht an den Ort zurückgeführt wird, der die ursprünglichen Bedingungen festgelegt hat.

Es ist eindeutig festzulegen: Das gesamte psychotherapeutische Versorgungssystem operiert in einem Zustand der Abweichung von der funktionalen Ordnung. Wenn Funktion und Verantwortung entlang des Verlaufs nicht mehr übereinstimmen, kann das System sich nicht von der Quelle aus korrigieren, sondern nur auf der Ebene der Erscheinung reagieren. In diesem Zustand erfolgen alle weiteren Anpassungen weiterhin auf der Erscheinung, ohne den Ort zu erreichen, der diese Erscheinung erzeugt.

Die Honorarkürzung ist daher nicht der Endpunkt des Problems, sondern der Bestätigungspunkt dafür, dass die gesamte Funktionskette bereits auf ihrer Grundlage von der funktionalen Ordnung abgewichen ist.

ZUSAMMENFASSUNGSTABELLE KAPITEL F
Achse | Feststellung
Honorarkürzung | Keine Ursache
Honorarkürzung | Ergebnis
Quelle des Problems | Funktionskette ohne Prüfungsachse
Systemstruktur | Segmentierter Verlauf
Rückkehr zur Quelle | Nicht durchgeführt
G-BA | Keine Ursprungsbegutachtung nach Anerkennung
GKV | Trägt Kosten, keine Rückverfolgung, keine Befugnis zur Strukturänderung
Therapieverfahren | Operieren innerhalb von Begrenzungen, keine Verantwortung für diese Begrenzungen
Verantwortung | Nicht an den richtigen Ort zurückgeführt
Zentrale Abweichung | Abweichung der funktionalen Ordnung
Fähigkeit des Systems | Keine Selbstkorrektur von der Quelle aus
Reaktionsform | Nur Bearbeitung der Erscheinung
Endgültige Feststellung | Honorarkürzung ist Ausdruck der strukturellen Abweichung

SCHLUSSFOLGERUNG
Die Politik der Kürzung der Honorare um 4,5 % in der psychotherapeutischen Versorgung ist nicht die Ursache, sondern das konkrete Zeichen dafür, dass der Prozess „Anerkennung – Anwendung – Prüfung – Nachverfolgung“ nicht entsprechend der funktionalen Ordnung der zuständigen Institutionen eingerichtet und durchgeführt wurde. Die notwendige Folge ist das Fehlen eines Mechanismus der durchgehenden Verantwortlichkeit entlang des Funktionsverlaufs.

Samstag, 18.04.2026
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